- königlich
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kö|nig|lich ['kø:nɪklɪç] <Adj.>:1. den König, das Amt des Königs betreffend, dem König gehörend, von ihm stammend:die königliche Familie; das königliche Schloss.2. großzügig, reichlich und oft auch wertvoll:königliche Geschenke; wir wurden königlich belohnt, bewirtet.Syn.: ↑ nobel.3. <verstärkend bei Verben> (ugs.) sehr:wir haben uns königlich amüsiert.Syn.: ↑ außerordentlich, ↑ kolossal (ugs. emotional), ↑ mächtig (ugs.), ↑ riesig (ugs.), ↑ ungeheuer, ↑ ungemein, ↑ unheimlich (ugs.), ↑ unwahrscheinlich (ugs.), ↑ wahnsinnig (ugs.).* * *
kö|nig|lich 〈Adj.〉1. zum König gehörig, ihm gehörend, ihm gemäß, ihm zustehend2. 〈fig.〉 wie ein König, vornehm, hoheitsvoll3. 〈fig.; umg.〉 herrlich, großartig● \königlicher Beamter; jmdm. ein (wahrhaft) \königliches Geschenk machen; \königlicher Hofstaat; (Seine, Ihre) Königliche Hoheit (Anrede für Prinzen u. Prinzessinnen eines königl. Hauses sowie für Großherzöge); sich \königlich amüsieren 〈fig.; umg.〉; jmdn. \königlich bewirten 〈fig.〉; mit \königlicher Gebärde 〈fig.〉; von \königlicher Gestalt 〈fig.〉* * *
kö|nig|lich <Adj.> [mhd. küniclich, ahd. kuni(n)glīh]:1.a) [zu] einem König gehörend (Abk.: kgl.):die -e Familie;ein -er (vom König ausgehender) Erlass;b) einem König entsprechend; hoheitsvoll; wie ein König:er schritt in -er Haltung durch den Saal.2. sehr großzügig, reichlich:eine -e Bewirtung;jmdn. k. belohnen.3. (ugs.) außerordentlich:ein -es Vergnügen;sich k. amüsieren.* * *
kö|nig|lich <Adj.> [mhd. küniclich, ahd. kuni(n)glīh]: 1. a) [zu] einem König gehörend: die -e Familie; ein -er (vom König ausgehender) Erlass; b) einem König entsprechend; hoheitsvoll; wie ein König: er schritt in -er Haltung durch den Saal; Königin Elisabeth ... ist ... sehr k. in ihrer Art, sich zu kleiden (Dariaux [Übers.], Eleganz 102). 2. sehr großzügig, reichlich: eine -e Bewirtung; Ihm würde sie schreiben, -e Geschenke senden (Benrath, Konstanze 158); jmdn. k. belohnen. 3. (ugs.) außerordentlich: ein -es Vergnügen; sich k. amüsieren; Er ist k. belustigt (Hochhuth, Stellvertreter 199).
Universal-Lexikon. 2012.